Sportschifferzeugnis | Bootsfahrschule Dietz
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Sportschifferzeugnis

SPORTPATENT FÜR DEN RHEIN / SPORTSCHIFFERZEUGNIS

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Sportfahrzeuge ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich.
Info: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Internet: www.elwis.de

Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 20 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung benötigt.
Info: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Internet: www.elwis.de